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ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Änderungskündigung einer Gemeinde gegenüber der Leiterin einer Kindestagesstätte wegen Auseinandersetzungen mit der Elternschaft und anderen Erziehern
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 18.02.1999 - 6 Ta 352/98
Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09
Die Änderungsschutzklage ist dabei mit einer Bruttomonatsvergütung angemessen bewertet (vgl. Hessisches LAG vom 18.02.1999, DB 1999, Seite 1276).
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat der Klage mit Urteil vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass kein wichtiger Grund für die Änderungskündigung vorliege.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - ist zulässig.
- LAG Hessen, 06.11.2012 - 19 Sa 39/12
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Kein bestehendes …
Das Arbeitsgericht Wiesbaden stellte mit Urteil vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 14. August 2009 unwirksam ist.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - ist zulässig.