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   ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09   

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https://dejure.org/2009,43312
ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09 (https://dejure.org/2009,43312)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09 (https://dejure.org/2009,43312)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 (https://dejure.org/2009,43312)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Änderungskündigung einer Gemeinde gegenüber der Leiterin einer Kindestagesstätte wegen Auseinandersetzungen mit der Elternschaft und anderen Erziehern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 6 Ta 352/98

    Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 03.12.2009 - 9 Ca 1162/09
    Die Änderungsschutzklage ist dabei mit einer Bruttomonatsvergütung angemessen bewertet (vgl. Hessisches LAG vom 18.02.1999, DB 1999, Seite 1276).
  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10

    Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung -

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat der Klage mit Urteil vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass kein wichtiger Grund für die Änderungskündigung vorliege.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - ist zulässig.

  • LAG Hessen, 06.11.2012 - 19 Sa 39/12

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Kein bestehendes

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden stellte mit Urteil vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 14. August 2009 unwirksam ist.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 3. Dezember 2009 - 9 Ca 1162/09 - ist zulässig.

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